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Sicherheit und Umwelt
Übersicht:
1. Vorschriften für Gase, Druckgeräte und Schwimmbad-Hygienemittel
2. Kennzeichnung von Druckgeräten (z. B. Gasflaschen)
3. Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH
4. Sicherheitshinweise für den Umgang mit Druckgasen
5. Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen
6. Umweltschutz
7. Informationen über Sicherheitsmaßnahmen nach StörfallV für unsere Nachbarn
1. Vorschriften für Gase, Druckgeräte und Schwimmbad-Hygienemittel
Beim Umgang mit Druckgeräten und Schwimmbad-Hygienemitteln sind eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Nachfolgend sind die häufigsten anzuwendenden Vorschriften und Regeln beispielhaft aufgeführt:
- Druckgeräte-Richtlinie (PED) 2014/68 EU
- Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) 2010/35/EU
- Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Transportvorschriften
- ADR/RID
- Gefahrgutvorordnung Straße Eisenbahn Binnenschiff GGVSEB
- Straßenverkehrsverordnung STVO
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die Chemikalienverordnung regelt u.a. das Herstellen und Importieren von Chemikalien in Europa. Außerdem sind die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter beschrieben.
Folgende Gase sind von der Registrierung ausgenommen:
- Medizinische und Lebensmittelgase
- Edelgase (Argon, Helium, Neon, Krypton)
- Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid
- Wasserstoff, Propan
GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Hier ist die weltweite Anpassung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geregelt und als CLP-Verordnung in der Europäischen Union veröffentlicht.Es wurden neue Gefahrenpiktogramme für die Gefahrenklassen eingeführt Des Weiteren gibt es Signalwörter wie Achtung oder Gefahr. Hinzu kommen neue Gefahrhinweise, die sog. H-Sätze (Hazard= Gefahr) und Sicherheitshinweise die sog. P-Sätze (Precautionary= vorbeugend).
2. Kennzeichnung von Druckgeräten (z. B. Gasflaschen)
Gasflaschen
Die wesentlichen Merkmale (z. B. Gasart, Druck, Prüfdatum) sind auf den Gasflaschen eingeprägt. Zusätzlich sind nach den Transportvorschriften und dem Chemikalienrecht Gasflaschen entsprechend ihrer unterschiedlichen Eigenschaften mit einem Aufkleber gekennzeichnet.

Desweitern erfolgt eine Farbkennzeichnung der Gasflaschen nach der Norm DIN-EN 1089-3.
3. Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH
Das Sicherheitsdatenblatt ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Anwender die bei Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Insbesondere sollten die Sicherheitsdatenblätter dem Arbeitgeber ermöglichen:
- festzustellen, ob am Arbeitsplatz Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden und
- alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen.
Folgen Sie diesem Link zu unseren Sicherheitsdatenblättern.
4. Sicherheitshinweise für den Umgang mit Druckgasen
Zu unterschiedlichen Themengebieten sind in Zusammenarbeit mit dem deutschen Industriegaseverband (IGV) Sicherheitshinweise entstanden. | ![]() |
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Druckgasflaschen
- 10 Regeln für den Umgang mit Gasflaschen
- Handhabung von Druckgasflaschen (ortsbeweglichen Druckgeräten)
- Behandlung von Druckgasflaschen während und nach Bränden
- Merkblatt zur Verhütung von Acetylenflaschen-Explosionen
- Kurzinformation zur Verhütung von Acetylenflaschen-Explosionen
- Handhabung undichter Druckgasflaschen
- Lagern von Druckgasflaschen
- Unbeabsichtigtes Öffnen von Kleinflaschen ohne Ventilschutz
- Erkennen von manipulierten Druckgasflaschen
Gase
Umgang mit Gasen
- Sicherheit bei Transport, Verwendung und Lagerung von Acetylenflaschen
- Umgang mit Sauerstoff im medizinischen Bereich
- Umgang mit Chlorflaschen
- Sicherheit im Umgang mit Trockeneis
- Raumluftüberwachung bei der Anwendung von Gasen
Tiefkalt verflüssigte Gase
- Kaltverbrennungen und Erfrierungen
- Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen
- Umgang mit tiefkalt verflüssigtem Stickstoff in ortsbeweglichen Kryobehältern
Fremdfirmen
Armaturen
Hinweise zum Umfüllen von Gasen:
Aus Sicherheitsgründen und Qualitätsgründen raten wir vor einem Umfüllen von Gasen ab. Hierbei kann es zu einem Überfüllen der Gasflaschen kommen, was sicherheitstechnisch bedenklich und unzulässig ist. Des Weiteren kann die Reinheit der Gase durch Verunreinigungen oder Feuchtigkeit beeinflusst werden.
5. Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen
Beim Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen sind bestimmte Vorschriften und Regeln (z. B. die Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn GGVSE/ADR, die Straßenverkehrsverordnung STVO ) zu beachten. Grundsätzlich sind Gasflaschen beim Transport immer mit einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu versehen und geschlossene Fahrzeuge sind ausreichend zu be- und entlüften.
Sicherheitshinweise
- Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen
- Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern
- Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen
Beim Transport von bestimmten Mengen an Gasflaschen können Freigrenzen genutzt werden, die die Transportbedingungen erleichtern. Eine vereinfachte Darstellung der Freimengenregelung für Gasflaschen können Sie hier einsehen:
[ Freimengenregelung Gase gemäß GGVSE/ADR ]
6. Umweltschutz

Verband der chemischen Industrie
Urkunde - VCI-Leitlinien für Responsible Care
1. Umweltmanagementsystem
1997 hat die basi Schöberl GmbH & Co. KG ein Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14000 ff eingeführt.
Dazu wurden die Umweltaspekte in das bereits bestehende Qualitätsmanagementsystem integriert. (QM/UM-Zertifikat)
2. Umweltleitlinien
Die Umwelt zu schützen ist eines der obersten Ziele der basi. Hierzu gehören im wesentlichen die nachfolgenden Leitlinien:
- In allen Betriebsteilen einen einheitlichen Umweltstandard erhalten.
- Die Freisetzung von umweltschädlichen Stoffen und Energie soll verhindert werden.
- Die Wiederverwertbarkeit von Produktionsrückständen und Verpackungsmaterial und die Reduzierung von Emissionen ist unser Ziel.
- Neue Produkte und Verfahren werden vor der Markteinführung auf ihre Umweltverträglichkeit beurteilt.
- Wir fördern bei allen Mitarbeitern umweltbewußtes Verhalten am Arbeitsplatz.
- Unsere Lieferanten sollen nach unseren Umweltstandards arbeiten.
- Wir informieren unsere Kunden und die Öffentlichkeit über die umweltfreundliche, sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung unserer Produkte.
3. Responsible Care - verantwortliches Handeln in der Chemie
basi beteiligt sich an der internationalen Initiative "Responsible Care" bzw. auf Deutsch "Verantwortliches Handeln".
Mit Responsible Care hat die chemische Industrie weltweit die Initiative ergriffen, um eigenverantwortlich ihr Engagement für die Verbesserung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz zu verstärken. Dieser Initiative, die 1985 vom kanadischen Chemieverband ins Leben gerufen wurde, haben sich inzwischen über 40 nationale Chemieverbände mit ihren Mitgliedsunternehmen angeschlossen.
Responsible Care steht für den Willen zu einer ständigen Verbesserung im Unternehmen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Neben einem erhöhten Schutz von Mitarbeitern und Umwelt kann Responsible Care auch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen haben: Die Optimierung technischer und organisatorischer Abläufe ermöglicht die Einsparung von Kosten. Durch eigenverantwortliche Aktivitäten können Unternehmen ihre Glaubwürdigkeit erhöhen und so Handlungsspielräume erweitern.
7. Informationen über Sicherheitsmaßnahmen nach StörfallV für unsere Nachbarn
Die basi Werke fallen unter die Vorschriften der Störfallverordnung, da hier mit bestimmten Stoffen oberhalb von Mengenschwellen umgegangen wird. Die Anzeige, nach der StörfallV und der Sicherheitsbericht wurde an die Behörde übermittelt. Die Vorschrift verpflichtet uns, Sie über mögliche Gefahren der Stoffe und Verhaltensregeln im Störfall zu informieren.
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Bei Fragen zur Sicherheit, Umweltschutz oder Gefahrgut stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner Sicherheit_Umweltschutz_Gefahrgut